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Für die Übernahme von Futtergetreide ist kein Anbauvertrag notwendig. Die LANDI Melchnau-Bützberg zahlt für sämtliches Futtergetreide mindestens den Richtpreis direkt nach der Getreideernte aus.
Einzelne Kulturen werden über dem Richtpreis abgerechnet (Ernte 2024: Mais, Futterweizen, Lupinen). Das Futtergetreide wird in unserer eigenen Mischfutterproduktion verwendet und zu einem anderen Teil vermarktet.