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Aufgrund des aktuellen Vegetationsstandes haben wir die ersten Annahmetermine gesetzt. Wir müssen uns dabei nach den Annahmezeiten der Mostereien ausrichten.
Bitte beachten Sie, dass die Mostereien bis am 22. August 2025 nur vollwertige Gravensteiner als Spezialmostäpfel abrechnen.
Annahme sämtlicher restlicher Sorten erfolgt als übriges Mostobst (Fr. 18.-/100 kg).
In den nächsten Tagen legt das Produktezentrum Mostobst des SOV die Preisformalitäten für den Herbst 2025 fest.
Aufgrund der geringen erwartenden Menge an Mostobst in den ersten zwei Annahmewochen werden die verschiedenen Labels gleichzeitig verladen.
Mostobstqualität
Das angelieferte Mostobst muss die Qualitätsrichtlinien vom Schweizerischen Obstverband (SOV) erfüllen. Siehe dazu die Qualitätsinformation Mostäpfel und Mostbirnen.